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Planungsunterlagen


Richtplan erneuerbare Energie

Gemäss Kantonaler Energiestrategie 2006 soll die Stromerzeugung bis 2035 mit 80% erneuerbaren Energien erfolgen. Auch die Gemeinde Eriswil ist in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, damit die Ziele erreicht werden können. Sie setzt sich für eine effiziente Energienutzung und für nachhaltiges Bauen ein. Im kommunalen Richtplan erneuerbare Energie wurden deshalb verschiedene Massnahmen formuliert:

  1. Information und Kommunikation
    Die Bevölkerung soll regelmässig über Möglichkeiten im privaten Bereich und die kommunalen Projekte informiert werden. 
  2. Photovoltaik und solare Warmwasseraufbereitung
    Der Anteil der solaren Warmwasseraufbereitung soll gesteigert werden. Der Anteil Strom aus Sonnenenergie soll 30% des Gesamtverbrauchs von Eriswil betragen.
  3. Windenergieanlage Grunholz
    Mit dem Bau einer Windenergieanlage soll ein Beitrag an die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie geleistet werden. 
  4. Windenergie, weiterer möglicher Ausbau
    Es wurden Gebiete definiert, welche für weitere Energieanlagen geeignet wären.
  5. Energieeffizienz
    Die Wärmeerzeugung soll bis 2035 zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammen. Dabei liegt der Fokus auf Holz- und Sonnenenergie.

 

Hier finden Sie den Richtplan und den Plan dazu.

Überbauungsordnung Windenergieanlage Grunholz

In der Überbauungsordnung Grunholz sind die Vorschriften enthalten, nach welchen eine Windenergieanlage auf dem Rapierplatz erstellt werden soll. Zur Überbauungsordnung gehört ebenfalls ein Raumplanungsbericht, welcher sich insbesondere zu den Umweltaspekten des Vorhabens äussert. Dies sind beispielsweise Landschaftsbild, Schallemissionen, Schattenbild und Biodiversität. Um negative Auswirkungen auszugleichen, wurden Massnahmen definiert. 

Folgende Unterlagen gehören zur Überbauungsordnung:

 

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