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Aktueller Stand

Stand des Verfahrens

Die Abteilung Naturförderung hat Nachforderungen zur Windenergieplanung gestellt. Insbesondere musste ein Gutachten zu den Tagfaltern aktualisiert werden. Diese überarbeiteten Unterlagen wurden Ende 2023 erneut beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Dieses holt nun die noch ausstehenden Stellungnahmen bei den Fachstellen ein. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung stellt den Vorprüfungsbericht für Anfang Juli 2024 in Aussicht.

26.02.2024

 

Die Arbeitsgruppe Windenergie hat an ihrer Sitzung vom 30. März 2023 die ersten Fachberichte der Amtsstellen zur Windenergie-Planung gesichtet. Wir müssen leider einmal mehr feststellen, dass wir in einem langwierigen Verfahren stecken. Die Amtsstellen sind aufgrund der vielen Eingaben allesamt überlastet oder personell unterbesetzt oder beides. Grundlegende Mängel an unserer Planung sind bislang nicht aufgetaucht. Allerdings müssen wir die Unterlagen überarbeiten. Die Planung einer Windenergieanlage in dieser Grössenordnung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. In diesem Verfahren gelten strenge Formvorschriften, die teilweise noch nicht eingehalten werden. Verschiedenes muss im Umweltverträglichkeitsbericht noch genauer erklärt oder nachdrücklicher festgehalten werden. Es sind die Begriffe gemäss Handbuch und Checklisten zu verwenden. Unser Planer begründet, dass die Vorgaben kantonal unterschiedlich seien, ausserdem erscheinen immer wieder neue Richtlinien und Merkblätter. So hat das Amt für Umwelt und Energie zum Beispiel geschrieben: "Als Hinweis: Ende April/Anfang Mai sollte die Checkliste publiziert werden. Diese ist auch zu berücksichtigen."

Ursprünglich war geplant, dass wir vor den Sommerferien vom AGR einen ersten Vorprüfungsbericht haben. Dies wird sicher nun nicht der Fall sein. Wie erwähnt werden wir die Unterlagen raschmöglichst überarbeiten und danach erneut an die Fachstelle weiter leiten. Vermutlich wird erst im Herbst ein Vorprüfungsergebnis vorliegen.

Am 24. Mai 2023 ab 1900 Uhr soll ein erster Windenergie-Stammtisch stattfinden. In der nächsten NEZ wird eingeladen. Der Stammtisch soll eine Gelegenheit sein, über das Projekt und Energiethemen generell zu diskutieren und Fragen zu stellen. Es wird dort keine klassische Präsentation abgehalten und auch nicht Protokoll geführt.

31.03.2023

 

Am 4. Oktober 2022 wurden die Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern schriftlich und elektronisch eingereicht. Der Kanton ist nun daran, die Unterlagen zu prüfen. An der Prüfung beteiligt werden verschiedene Fachstellen. Darunter ist auch das Amt für Energie und Umwelt. Dieses hat verschiedene Fragen gestellt, welche demnächst in einer gemeinsamen Besprechung beantwortet werden sollen. Es handelt sich hauptsächlich um Präzisierungen zum Raumplanungsbericht. 

Die Arbeitsgruppe Windenergie arbeitet derweilen an Anliegen, welche während der Mitwirkung eingegangen sind. So wird der Businessplan mit einer Risikoanalyse ergänzt und eine Windmodellierung in Auftrag gegeben.

 

Haben Sie Fragen? 

Richten Sie diese an die E-Mail-Adresse windrad(at)eriswil.ch oder nehmen Sie Kontakt auf mit einem Mitglied der Arbeitsgruppe Windenergie. 

 

19.01.2023

Mitwirkung abgeschlossen

Die Auflage der Unterlagen fand vom 31. Mai bis zum 1. Juli 2022 statt und ist nun abgeschlossen.

Die Unterlagen wurden aufgrund der Mitwirkung noch geringfügig überarbeitet und dem Kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung unterbreitet.

Haben Sie noch Anliegen oder Fragen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Präsentation von der öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung vom 24. Juni 2022 können Sie hier einsehen.

Weiteres Verfahren

Das weitere Verfahren ist so vorgesehen:

04.10.2022Eingabe der Planungsunterlagen inkl. Resultat Mitwirkung ans kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung
11.01.2023Leitverfügung (Programm für das Vorprüfungsverfahren) vom Amt für Gemeinden und Raumordnung
Mai 2023Erstellung Vorprüfungsbericht durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
Juni 2023Bereinigungsgespräche, geführt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
AnschliessendAnpassung der Unterlagen aufgrund Vorprüfungsresultat
Spätherbst / WinterÖffentliche Auflage der Überbauungsordnung
Die Akten können wiederum eingesehen werden. Einsprachen können eingereicht werden. 
AnschliessendEinspracheverhandlungen
1. Quartal 2023Vorlage der Überbauungsordnung an die Gemeindeversammlung
AnschliessendEingabe der Überbauungsordnung zur Genehmigung und zum Bauentscheid ans kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung
AnschliessendBeschwerdeverfahren
Beschluss über Baukredit

Seit der Mitwirkung erfolgt:

30.05.2022 bis 01.07.2022öffentliche Auflage der Planungsunterlagen zur Mitwirkung
24.06.2022öffentliche Informationsveranstaltung in der Mehrzweckanlage Eriswil
AnschliessendAnpassung der Unterlagen aufgrund der Mitwirkungseingaben

 

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