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Soziales

Betreuungsgutscheine für familienergänzende Kinderbetreuung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einwohnergemeinde Eriswil vergünstigt den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben.
  • Die Kita / Tagesfamilienorganisation muss zum Betreuungsgutscheinsystem zugelassen sein.
  • Die Eltern können den Gutschein im ganzen Kanton Bern einlösen.
  • Seit 1. Oktober 2020 können die Eltern Gesuche für einen Betreuungsgutschein auf www.kiBon.ch oder via Papierformular (Formular auf www.eriswil.ch) stellen. Die Gutscheine gelten ab 1. Januar 2021. Das bestehende Gebührensystem wird auf diesen Zeitpunkt abgelöst, alle bisher subventionierten Familien müssen ein neues Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen.
  • Die Familie muss einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausweisen können.
  • Bei der Berechnung des Gutscheins wird das Einkommen und Vermögen der Eltern sowie die Familiengrösse berücksichtigt.
  • Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern.

Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Dokument.


 

Aufgaben Soziales

Der Sozialdienst Region Trachselwald SRT übernimmt für die Einwohnergemeinde Eriswil und weitere Gemeinden die gemäss Sozialhilfegesetz vorgesehenen Aufgaben als Sozialbehörde, des Sozialdienstes und der Alimentenhilfe.


 

Altersheim Leimatt

Die Einwohnergemeinde verfügt mit dem Altersheim Leimatt über ein familiäres Heim in ländlicher Umgebung im oberen Langetental.

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