Planungsunterlagen
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Richtplan erneuerbare Energie
Gemäss Kantonaler Energiestrategie 2006 soll die Stromerzeugung bis 2035 mit 80% erneuerbaren Energien erfolgen. Auch die Gemeinde Eriswil ist in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, damit die Ziele erreicht werden können. Sie setzt sich für eine effiziente Energienutzung und für nachhaltiges Bauen ein. Im kommunalen Richtplan erneuerbare Energie wurden deshalb verschiedene Massnahmen formuliert:
- Information und Kommunikation
Die Bevölkerung soll regelmässig über Möglichkeiten im privaten Bereich und die kommunalen Projekte informiert werden. - Photovoltaik und solare Warmwasseraufbereitung
Der Anteil der solaren Warmwasseraufbereitung soll gesteigert werden. Der Anteil Strom aus Sonnenenergie soll 30% des Gesamtverbrauchs von Eriswil betragen. - Windenergieanlage Grunholz
Mit dem Bau einer Windenergieanlage soll ein Beitrag an die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie geleistet werden. - Windenergie, weiterer möglicher Ausbau
Es wurden Gebiete definiert, welche für weitere Energieanlagen geeignet wären. - Energieeffizienz
Die Wärmeerzeugung soll bis 2035 zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammen. Dabei liegt der Fokus auf Holz- und Sonnenenergie.
Hier finden Sie den Richtplan und den Plan dazu.
Überbauungsordnung Windenergieanlage Grunholz
Der Gemeinderat von Eriswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD), Art. 15 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) UeO "Grunholz"
Überbauungsordnung „Grunholz“, bestehend aus:
- Überbauungsplan 1:1000
- Überbauungsvorschriften
- Raumplanungsbericht / UVB
- Bericht Mitwirkung
- Vorprüfungsbericht AGR
B) Baugesuch
- Hauptformular
- 5.1 Anschluss Elektro
- Formular Erdbeben
- Formular Bodenschutz
- Formular Störfallvorsorge
- Entsorgungstabelle Bauabfälle
- Ausnahmegesuch
- Situationsplan
- Profil
- Profilierungskonzept
Auflage zur Information (Grundlagen Plangenehmigungsverfahren ESTI)
- Netzanschluss, Übersicht Verfahren
- Vorabklärungen Netzverstärkung (Bericht Voranfrage ElCom)
- Bericht Umbau TS Kanzel und MS Kabelanschluss WEA (Kostenschätzung und Anschlussgebühren)
- Plan Dispo Kanzel
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
- UVP-pflichtiger Anlagetyp: Anlage zur Nutzung der Windenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 5 MW
- Art und Zweck der Nutzung: Errichtung einer Anlage zur Gewinnung von Windenergie
- Umfang/Dimensionen: maximale Höhe von 225m
- Umweltverträglichkeitsbericht vom 21. Juli 2026, Version 1.75 (Anhänge siehe unter Punkt A)
- Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit vom 15.04.2026
Die Unterlagen können auch im eBau angesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20331
Auflage und Rechtsmittel
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Eriswil, Ahornstrasse 9, 4952 Eriswil. Während der Öffnungszeiten.
Es wird auf die Gesuchsakten und das Profilierungskonzept verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 21. September 2026.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Eriswil einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Für Einspracheverhandlungen ist der 1. Oktober 2026 (Nachmittag) und der 5. Oktober 2026 (Vorabend) vorgesehen.






