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Schwellenkorporation Eriswil, Organisationreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Eriswil am 15. Juni 2020 beschlossene Organisationsreglement von der Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt des Kantons Bern, am 14. September 2020 mit folgenden Änderungen genehmigt wurde:

  • Falscher Verweis in Artikel 43
  • Anpassung Anhang 1; Entschädigung Vorstand und Rechnungsprüfungskommission sowie Anhang 2; Entschädigung öffentlich-rechtliche Angestellte

Das Organisationsreglement tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2020 in Kraft.

Das Organisationsreglement der Schwellenkorporation Eriswil liegt bei der Gemeindeverwaltung auf oder kann auf der Webseite der Einwohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden.

Genehmigungsverfügung

Organisationsreglement Schwellenkorporation

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die von der Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt des Kantons Bern, im Rahmen der Genehmigung verfügten Änderungen kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art 43 Abs 3 GV und Art, 74 ff Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSIG 155.21). Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen. Eine Beschwerde kann nur von einer Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schützenswertes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigen Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

 

Namens der Schwellenkorporation Eriswil

Der Sekretär

Andreas Schneeberger

 

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