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Reglement über die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung periodengerechte Abgrenzung Lastenausgleich Sozialhilfe - Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversamm­lung Eriswil am 4. Dezember 2019 beschlossene Reglement über die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung periodengerechte Abgrenzung Lastenausgleich Sozialhilfe mit Beschluss der Gemeindeversammlung in Kraft getreten ist.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden.

GEMEINDERAT ERISWIL

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