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Regionaler Velonetzplan

Öffentliche Mitwirkung vom 21. Mai bis 16. Juni 2026

Mit dem Inkrafttreten des Veloweggesetzes (VWG) per 1. Januar 2023 hat der Bund eine neue Rechtsgrundlage zur Förderung desVeloverkehrs geschaffen. Die Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, ihre bestehenden und vorgesehenen Velowegnetze für Alltag und Freizeit bis Ende 2027 in behördenverbindlichen Plänen festzulegen und bis 2042 umzusetzen (Art. 2–5 und 19 VWG). Aufbauend auf der bereits erarbeiteten regionalen Velonetzplanung 2024 schreibt die Region Oberaargau nun ihre Veloplanung mit der regionalen Velonetzplanung 2026 (RVNP 2026) fort. Hauptziel ist dabei, die Gemeinden bei der Umsetzung der bundesrechtlich geforderten kommunale Velowegnetzplanung zu unterstützen. Dabei wurde das bestehende regionale Velowegnetz von 2024 nicht neu erarbeitet. Im Fokus standen die neu festzulegenden Velonebenverbindungen (= kommunale Velowege). Damit werden die bundesrechtlichen Anforderungen des VWG zukünftig erfüllt.

Die Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Region. Sie können bei Bedarf ebenfalls auf der Geschäftsstelle der Region Oberaargau (Jurastrasse 29, 4901 Langenthal) die Unterlagen sichten. Bitte melden Sie sich vorgängig an, Tel. 062 922 77 21.

Bitte benutzen Sie wenn möglich die Online-Umfrage für die Eingaben. Weitere Eingaben können gerne auch per E-Mail an luca.wuethrich@ oberaargau.ch erfolgen.

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