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Aktuelle Informationen Coronavirus

Links zu aktuellen Meldungen von Kanton und Bund:

Kanton: https://www.besondere-lage.sites.be.ch/besondere-lage_sites/de/index/corona/index.html#originRequestUrl=www.be.ch/corona

Bund: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html

 

Informationen zur Umsetzung der Massnahmen des Bundesrats

20. März 2020 – Medienmitteilung; des kantonalen Führungsorgans

Die Regierungsstatthalterämter führen wegen der ausserordentlichen Lage vorderhand keine gerichtlich angeordneten Ausweisungen von Mieterinnen und Mietern durch. Sie präzisieren zudem die Regelung für Take-Aways. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) schränkt ab sofort die Fahrzeug- und Schiffsprüfungen ein. Für die Gemeinden liegen Antworten auf häufig gestellte Fragen vor.

Vorübergehend werden keine gerichtlich angeordneten Ausweisungen von Mieterinnen und Mietern (Exmissionen) vollzogen. Dies hat die Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter entschieden. Einerseits soll damit vermieden werden, dass diese zu einem Zeitpunkt auf die Strasse gestellt werden müssen, in dem sie faktisch keine neue Unterkunft finden können. Andererseits würden Ausweisungen zu physischen Kontakten führen, die gemäss den Empfehlungen des BAG jetzt vermieden werden sollen. Der Entscheid der Regierungsstatthalter gilt wie die Notverordnung des Bundesrates vorerst bis zum 19. April 2020.

Take-Aways sind erlaubt – aber ohne Sitzplätze

Weiter gilt, dass Imbiss-Betriebe (Take-Aways), die Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, ihr Angebot weiterführen können. Sie sind nicht vom Schliessungsentscheid des Bundesrates betroffen. Sie dürfen jedoch keine Sitzplätze anbieten und müssen ihre allfälligen Sitzgelegenheiten (auch Aussensitzplätze) für das Publikum sperren. Der Betrieb eines Take-Aways ist im Kanton Bern ohne Bewilligung möglich, sofern kein Alkohol ausgeschenkt wird. Gastgewerbebetriebe mit Bewilligung zum Alkoholausschank dürfen gemäss Entscheid der Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zusätzlich zum Take-Away auch Alkohol über die Gasse verkaufen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen der Gemeinden online

Die Behörden im Kanton Bern setzen die Vorgaben des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus strikt um. Für die Gemeinden ergeben sich dadurch diverse Fragen, deren Antworten in einem Informationsschreiben Link öffnet in einem neuen Fenster. zu finden sind.

Fahrzeug- und Schiffsprüfungen werden eingeschränkt

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) hat trotz der bereits ab Dienstag geltenden generellen Schalterschliessung noch alle Fahrzeug- und Schiffsprüfungen durchgeführt. Ab sofort werden auch die periodischen Fahrzeug- und Schiffsprüfungen, für welche die Betroffenen ein Aufgebot erhalten haben, eingestellt. Die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen und Schiffen werden zu einem späteren Zeitpunkt neu zur Prüfung aufgeboten.

Diese Regelung gilt nicht

  • für Prüfungen aufgrund einer polizeilichen Beanstandung
  • einer melde- und prüfpflichtigen Änderung
  • für Fahrzeuge, die bereits beanstandet sind
  • für Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport
  • Gesellschaftswagen
  • Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter, wofür eine jährliche Nachprüfung erforderlich ist.

Obligatorische Nachkontrollen und freiwillige Fahrzeugprüfungen werden weiterhin durchgeführt. Dies gilt auch für schwere Motorwagen, die im internationalen Güterverkehr zum Einsatz kommen. Die Theorieprüfungen sowie die praktischen Fahrzeug- und Schiffsprüfungen bleiben eingestellt. Betroffene Kundinnen und Kunden finden die notwendigen Informationen auf der Webseite des Amtes www.be.ch/svsa.


Kanton Bern setzt Massnahmen des Bundes um - 18. März 2020 – Medienmitteilung; des Kantonalen Führungsorgans

Der Kanton Bern setzt die Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung des Coronavirus um. Die Heime und Einrichtungen der Suchthilfe wurden über die geltenden Richtlinien informiert. Die Kindertagesstätten bleiben offen. Besuche in Einrichtungen des Justizvollzugs sind untersagt. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung verschiedene Beschlüsse zur COVID-19-Verordnung des Bundes genehmigt. Die Zahl der gemeldeten Corona-Fälle steigt auch im Kanton Bern weiter an.

Derzeit sind im Kanton Bern 193 Corona-Fälle gemeldet. Es ist wichtig, die Verhaltensregeln des Bundes konsequent zu befolgen, um die steigende Kurve von positiven COVID-19-Erkrankten so schnell wie möglich zu verlangsamen. Dazu gehört auch, dass öffentlich zugängliche Betriebe, welche keine für die Bevölkerung zur Deckung des täglichen Bedarfs notwendigen Güter und Dienstleistungen anbieten, schliessen müssen. Verkaufsläden mit mehreren Abteilungen müssen die Waren für den nicht täglichen Bedarf absperren. Die Verkaufsläden sind dafür verantwortlich, dass die Kundinnen und Kunden in den Ladenräumlichkeiten genügend Platz vorfinden (Richtwert: 4 m2 Ladenfläche pro Person) und beim Anstehen in der Schlange den zum Schutz nötigen Abstand einhalten können.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat die Heime und Einrichtungen der Suchthilfe in einem Schreiben über die geltenden Richtlinien informiert. Für Alters- und Pflegeheime sowie neu auch für Behinderten- und Suchtinstitutionen gilt ein Besuchsverbot. Ebenso sind Wochenend- oder auch kürzere Aufenthalte ausserhalb der Institution zu unterlassen. Besuche von Einzelpersonen bei Menschen am Lebensende sind nach den Vorgaben der Institution zugelassen. Der Präsenzunterricht an den Sonderschulen und Sonderschulheimen ist eingestellt, hingegen ist für die Tagesbetreuung der Kinder zu sorgen, die zu Hause nicht betreut werden können. Die stationären Angebote sowie Mahlzeitendienste für betagte Menschen sind aufrecht zu erhalten.

Es ist der GSI ein grosses Anliegen, dass die rund 100 Organisationen der ambulanten Pflege (z.B. Spitex) ihre Leistungen aufrechterhalten können. Solange die Pflege von kranken Menschen zu Hause sichergestellt ist, können dadurch Hospitalisationen verhindert werden. Die Institutionen und Organisationen können sich bei Fragen zur Umsetzung der behördlichen Massnahmen an die im Schreiben erwähnten Stellen wenden.

Die Kinderbetreuung in Kitas ist sichergestellt

Für Kindertagesstätten gelten im Kanton Bern ebenfalls die Vorgaben des Bundes: Sie dürfen nur dann geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Die Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen betreuen weiterhin alle Kinder, die nicht privat betreut werden können. Privat dürfen die Kinder nicht von besonders gefährdeten Personen gehütet werden. Auf eine starke Durchmischung mit anderen Kindern im Privatbereich ist zu verzichten. Die Betreuung soll auch im Privatbereich in möglichst konstanten und kleinen Gruppen erfolgen (4 -5 Kinder).

Mehrere Regierungsratsbeschlüsse zur Umsetzung der Massnahmen des Bundes

Die vom Bundesrat revidierte COVID-19-Verordnung überträgt an mehreren Stellen Vollzugsaufgaben an die zuständigen kantonalen Behörden. Der Regierungsrat hat die dafür nötigen Regierungsratsbeschlüsse genehmigt.

Geregelt hat der Regierungsrat auch die Umsetzung der Massnahmen im Justizvollzug. Besuche in Einrichtungen des Justizvollzugs sind untersagt. Ausgenommen davon sind amtliche Besuche sowie Besuche von Ärztinnen und Ärzten und im Anwaltsregister registrierten Anwältinnen beziehungsweise Anwälten. Damit die Insassinnen und Insassen ihre Beziehungen zur Aussenwelt aufrechterhalten können, erhalten sie unter anderem einen vermehrten Zugang zum Telefon.

Hotline des Kantonalen Führungsorgans wird rege genutzt

Die Hotline des Kantonalen Führungsorgans (KFO) hat seit dem 28. Februar 2020 insgesamt rund 10'000 Gespräche geführt. Vor allem am 5. März 2020, als die Kriterien für Veranstaltungen konkretisiert wurden, sowie am 16. und 17. März 2020 nach Verkündung der ausserordentlichen Lage hat die Hotline 0800 634 634 mehr als 1'000 Anrufe entgegengenommen. In Folge der hohen Auslastung kam es auch zu Wartezeiten. Die Anruferinnen und Anrufer beschäftigen vor allem existenzielle Sorgen und sie haben Fragen zur Kinderbetreuung. Trotz dieser schwierigen Situation bleiben die Betroffenen am Telefon freundlich und zeigen Verständnis.  

Alle Informationen zur Corona-Situation im Kanton Bern: www.be.ch/corona


Testzentrum zur Durchführung von Schnelltests im Kanton Bern

16. März 2020 – Medienmitteilung; des Kantonalen Führungsorgans

Personen mit Verdacht auf das Coronavirus sollen sich möglichst schnell testen lassen können. Der Kanton Bern baut dafür ein Testzentrum auf. Die Resultate des Ersttests sollen noch am selben Tag vorliegen. Dadurch können Virenherde erkannt und Quarantänemassnahmen frühzeitig und gezielt eingeleitet werden. Das erste Testzentrum in Bern wird Anfang nächster Woche in Betrieb gehen.

Im einem Testzentrum an der Peripherie der Stadt Bern wird sich die Bevölkerung auf das Coronavirus testen lassen können. Innerhalb eines Tages wissen die entsprechenden Personen dann, ob eine Isolation von 14 Tagen oder eine Quarantäne notwendig ist. So könnte die Anzahl von Personen in Quarantäne reduziert werden, wodurch die Lage etwas erleichtert und das Gesundheitssystem geschont würde. Sind die Prozesse eingespielt, sollen auch in Thun und Biel Testzentren folgen.

Gute Erreichbarkeit und sorgfältige Triage

Das Gelände wird zu Fuss sowie auch mit dem Auto gut erreichbar sein. Bei der Anfahrt mit dem Auto wird der Zugang als Drive-In ermöglicht. Für Ankommende zu Fuss werden verschiedene Zugänge errichtet. In einer Reihe werden Personen mit klaren Symptomen, also Husten und Fieber, getestet. In einer weiteren Reihe werden Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, getestet. Personen ohne Symptome, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, werden nicht getestet. Sie werden angehalten, wiederzukommen, falls sich Symptome entwickeln. Personen mit starken Symptomen werden direkt an die Spitäler verwiesen.

Enge Zusammenarbeit mit Partnern

Die Hirslanden Kliniken werden das Testzentrum mit Gesundheitspersonal unterstützen. Das Testmaterial wird von der Firma Roche zur Verfügung gestellt. Das Kantonale Führungsorgan wird die Zusammenarbeit koordinieren und die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur sicherstellen.


Kanton setzt Bundesratsentscheide um: Schulen schliessen, Versammlungsverbot ab 100 Personen

13. März 2020 – Medienmitteilung; des Kantonalen Führungsorgans

Der Regierungsrat hat sich am Nachmittag zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen und die Lage nach den heutigen Bundesratsentscheiden erörtert. Der Kanton Bern setzt die Vorgaben sofort um mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coranavirus einzudämmen: Ab sofort werden im Kanton die Schulen auf allen Bildungsebenen geschlossen und es gilt ein Versammlungsverbot ab 100 Personen. In Bars, Restaurants und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Zusätzlich sind im Kanton Bern ab sofort Besuche in Altersheimen und Spitälern (mit Ausnahmen) verboten.

Der Bundesrat hat heute Nachmittag dringliche Massnahmen beschlossen, um das Coronavirus einzudämmen. Die «besondere Lage» wird dadurch noch weiter spür- und sichtbar: Schweizweit dürfen keine Anlässe mit mehr als hundert Personen mehr durchgeführt werden. Ab Montag werden gemäss Bundesratsentscheid die Schulen auf allen Bildungsebenen geschlossen. «Unser Alltag wird sich in den kommenden Wochen in grossen Schritten vom Gewohnten entfernen», sagte Regierungspräsident Christoph Ammann heute an einem Point de presse in Bern. «Wir müssen zu einander auf Distanz gehen, aber gleichzeitig solidarisch zusammenstehen, um die Pandemie möglichst gut zu bewältigen.»

Das bedeutet, dass auch im Kanton Bern ab sofort und bis Ende April keine Veranstaltungen mehr mit über 100 Personen durchgeführt werden. Die Kantone dürfen Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Der Kanton Bern wird jedoch keine solchen Ausnahmebewilligungen erteilen. In Bars, Restaurants und Discotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.

Alle Schulen bis am 4. April geschlossen

Zusätzlich schliessen ab sofort und bis am 4. April im Kanton Bern die Schulen auf allen Bildungsniveaus. Dieses Datum fällt in den meisten Fällen auf den Ferienbeginn. Es sei ihr ein grosses Anliegen, dass das Unterrichtsangebot aber dennoch aufrechterhalten werden könne, sagte Bildungsdirektorin Christine Häsler. Die Schulleitungen und Lehrpersonen organisieren mit Arbeitsaufträgen per Post und per Mail den Fernunterricht. Es sei aber auch absolut klar, dass unter den gegebenen Umständen kein Unterricht nach Lehrplan oder gar nach Stundenplan umgesetzt werden könne. Bildungsdirektorin Christine Häsler stellte in Aussicht, dass der Kanton Betreuungsmöglichkeiten organisieren werde, wenn keine solchen zuhause bestehen. Es gelte aber, den Kontakt zu den Grosseltern zu meiden und weitere durch das Coronavirus besonders gefährdete Personen zu schützen.

Kein Besuch mehr in Spitälern und Altersheimen

Das Coronavirus verbreitet sich auch im Kanton Bern rasch. Heute waren es 67 bestätigte Fälle und 9 wahrscheinliche. Oberstes Ziel sei es, die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Virus zu begrenzen, sagte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg am Point de presse. Dies sei wichtig, damit das Gesundheitswesen nicht von der Anzahl Fälle, die gleichzeitig zu behandeln sind, überfordert werde. «Ausserordentliche Massnahmen sind notwendig.» Der Kanton will sicherstellen, dass die älteren und geschwächten Menschen in Spitälern, Altersheimen und zuhause konsequent geschützt werden und die notwendige Hilfe erhalten. Aus diesem Grund sind im Kanton Bern ab sofort Besuche in Spitälern verboten, ausser bei der Hospitalisation von Kindern, Gebärenden und Sterbenden. Altersheime müssen Besuche ebenfalls verbieten, mit Ausnahme von Besuchen bei Sterbenden.

Kurzarbeit als wirkungsvolles Instrument

Die Wirtschaft ist auch im Kanton Bern von der Corona-Pandemie betroffen. Dies vor allem im Tourismus, in der Hotellerie und Gastronomie sowie in der Veranstaltungsbranche. Im Kanton Bern sind bis am Donnerstagabend, 12. März insgesamt 283 Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung mit der Begründung Coronavirus eingegangen. Betroffen sind 4144 Mitarbeitende. 70 Gesuche um Kurzarbeit mit der Begründung Coronavirus wurden bereits bewilligt. Der Bundesrat hat die Anwendung der Kurzarbeit in kurzer Zeit auf die derzeitige Situation angepasst: Die Anmeldefristen wurden verkürzt, Formulare eingeschränkt, die Anwendung ausgeweitet. Die kantonale Wirtschaftsdirektion klärt derzeit mit Hochdruck, welche unterstützenden Massnahmen der Kanton für die Wirtschaft ergreifen kann. Der Regierungsrat wird diese an seiner nächsten Sitzung von kommendem Mittwoch beraten.

Keine Orientierungstage für Stellungspflichtige

Im Kanton Bern werden die Orientierungstage für Stellungspflichtige ab Montag, 16. März 2020 bis und mit mindestens 8. Mai 2020 ausgesetzt. Alle zu einem Orientierungstag bereits mit Marschbefehl aufgebotenen jungen Männer werden schriftlich über die Absage der Veranstaltung informiert und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgeboten. Stellungspflichtige, die ihre Rekrutenschule bereits im Sommer 2020 oder im Winter 2021 absolvieren möchten, sind gebeten, mit dem Kreiskommando des Kantons Bern Kontakt aufzunehmen: +41 31 636 13 72 oder orientierungstag.bern@be.ch.

Hinweis

Hotline des Kantons für allgemeine Auskünfte zu Corona: Tel: +0800 634 634

Für die Bevölkerung stellen sich durch die neusten Entscheide des Bundesrates andere Fragen als bisher. Deshalb richtet der Kanton seine Hotline, die bisher Fragen zu Veranstaltungen beantwortete, neu aus: Wer die Nummer +0800 634 634 wählt, bekommt Beratung auf allgemeine Fragen rund um die Corona-Situation im Kanton Bern. Für medizinische Auskünfte steht die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Verfügung: +41 58 463 00 00.


Entlastung der Stosszeiten im ÖV - 11. März 2020 – Medienmitteilung; des Kantonalen Führungsorgans

Das Kantonale Führungsorgan ruft dazu auf, nach Möglichkeit die Arbeitszeiten so zu gestalten, dass der öffentliche Verkehr während der Stosszeiten entlastet wird. Dies mit dem Ziel, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Berufsfach- und Mittelschulen sollen prüfen, welche Lektionen sie morgens durch «Distance Learning» ersetzen können. Die Bildungs- und Kulturdirektion hat zudem die Informationen und Empfehlungen zum Coronavirus an die Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern ergänzt. Schliesslich wurde die Internetseite www.be.ch/corona erweitert.

Gemäss den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) soll der öffentliche Verkehr während der Stosszeiten entlastet werden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Deshalb sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich zu gestalten.

Auch die Berufsfachschulen und Mittelschulen des Kantons Bern können einen Beitrag zum Abbau der Verdichtung leisten. Sie wurden vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt aufgefordert zu prüfen, die Morgenlektionen dort wo möglich in «Distance learning» (Fernunterricht) abzuhalten oder Aufträge an die Lernenden zu erteilen. Dabei sollen sie die besondere Situation der Abschlussklassen berücksichtigen. Der Entscheid, ob die Schulen solche Massnahmen umsetzen wollen, liegt bei den Schulleitungen.

Vertiefte Informationen für Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern

Weiter hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Informationen für Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern den neusten Empfehlungen des Bundesrats vom 6. März 2020 angepasst. An den Schulen im Kanton Bern findet der Unterricht weiterhin statt. Sollten Einschränkungen im Schulbetrieb nötig werden, würden sie durch das Kantonsarztamt oder das Kantonale Führungsorgan angeordnet und den Schulen so rasch als möglich kommuniziert.

Kranke Kinder und Jugendliche, die Atembeschwerden und Fieber haben, sollen nicht zur Schule gehen. Eltern sollen sich nur dann und nur telefonisch an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden, wenn es eine wesentliche Veränderung im Gesundheitszustand ihres Kindes gibt, die eine ärztliche Behandlung erfordert. Kranke Kinder und Jugendliche müssen so lange zuhause bleiben, bis sie mindestens 24 Stunden lang beschwerde- und fieberfrei sind.


9. März 2020 – Medienmitteilung; des Kantonalen Führungsorgans

Das Kantonsarztamt hat die Gesundheitsfachpersonen angewiesen, die neuen Empfehlungen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus konsequent umzusetzen. Dies mit dem Ziel, die Virusausbreitung zu verlangsamen, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitswesens gezielt einzusetzen. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollen sich zuhause selber isolieren, wenn es ihr Allgemeinzustand zulässt.

Mit seinen neusten Empfehlungen an die Gesundheitsfachpersonen will der Bund die Ausbreitung des Coronavirus verzögern und besonders gefährdete Menschen mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen wirksam schützen sowie die Ressourcen des Gesundheitswesens gezielt einsetzen. Der Kanton Bern unterstützt diese Ziele vollumfänglich.

Deshalb gelten im Kanton Bern ab sofort die folgenden Verhaltensrichtlinien des Bundes:

  • Es gehen generell nur jene Personen zu einem Arzt oder einer Ärztin, deren Gesundheitszustand es zwingend erfordert.
  • Ärztinnen und Ärzte verweisen Patientinnen und Patienten nur dann an eine Notfallstation oder in ein Spital, wenn es der Gesundheitszustand zwingend erfordert.
  • Selbst-Isolation: Personen mit Symptomen wie Fieber und Husten sollen bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zuhause bleiben. Ihre engen Kontaktpersonen werden nicht in Quarantäne gesetzt. Sie beobachten ihren Gesundheitszustand selber. Treten Symptome auf, bleiben sie ebenfalls bis 24 Stunden nach deren vollständigem Abklingen zuhause.
  • Isolation zuhause: Personen, deren Ansteckung mit dem Coronavirus durch eine Laboruntersuchung bestätigt ist (bestätigter Fall), sollen zuhause bleiben, falls es ihr Allgemeinzustand zulässt. Dauer der Isolation: 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, sofern seit deren Beginn mindestens 10 Tage verstrichen sind. Wenn es der Gesundheitszustand erfordert, erfolgt die Isolation in einem Spital.
  • Selbst-Quarantäne: Enge Kontaktpersonen eines bestätigten Falles sollen nach Beginn der Symptome bei der erkrankten Person fünf Tage zuhause bleiben.

Der Kanton Bern empfiehlt nach wie vor, Besuche in Alters- und Pflegeheimen nicht vollständig zu unterbinden, sondern alle möglichen Vorsichtsmassnahmen anzuwenden. Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen kann es nicht zugemutet werden, ihre Angehörigen und Freunde auf unbestimmte Zeit nicht zu empfangen. Die Besuchszeiten und der Zugang sollten aber eingeschränkt werden. Besuche von Personen mit Krankheitssymptomen sowie von grösseren Gruppen sind zu unterlassen.

Der Kanton ist in stetem Austausch mit Spitälern, Behinderten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Suchthilfe sowie Organisationen der ambulanten Pflege, um die Versorgung sicherzustellen und die Verteilung der Schutzmasken zu organisieren. Die Arzneimittelversorgung ist gewährleistet. Zudem wurde es Apotheken und Drogerien aufgrund der besonderen Lage ermöglicht, Desinfektionsmittel vereinfacht herzustellen.

Das kantonale Führungsorgan appelliert an die Bevölkerung, die Hygienemassnahmen nach wie vor konsequent einzuhalten.

Im Kanton Bern sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Medienmitteilung 27 Personen an COVID-19 erkrankt und weitere 7 Personen wurden im Erst-Test positiv getestet. Es befinden sich rund 180 Personen in Quarantäne.

Die Fallzahlen werden neu täglich auf der Homepage des Kantons unter www.be.ch/corona aufgeführt. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Situation im Kanton Bern.


Medienmitteilung des Regierungsrates vom 06.03.2020

Es gelte alles daran zu setzen, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen des Coronavirus zu schützen, sagte Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor Pierre Alain Schnegg heute an einem Point de presse. Er dankte der Bevölkerung und den Veranstaltern im Namen der Regierung für die verständnisvolle Aufnahme der einschränkenden Regelungen, welche die Behörden treffen mussten. Der Regierungsrat bedankte sich ebenfalls bei den Beteiligten des Gesundheitswesens, die derzeit Grosses leisten.

Das Coronavirus ist spätestens seit letztem Freitag im Kanton Bern angekommen: Der Bundesrat hat vor einer Woche entschieden, alle Veranstaltungen mit über 1000 Personen zu verbieten. Wie die anderen Kantone auch hatte Bern nur wenig Zeit um zu definieren, wie die Behörden mit Anlässen umgehen, die weniger als 1000 Personen besuchen. Am späten Freitagabend wurde einer ersten Person im Kanton Bern Covid-19 nachgewiesen.

An einem Point de presse bedankte sich Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor, im Namen der Regierung bei der Bevölkerung und den Veranstaltern für die verständnisvolle Aufnahme der einschränkenden Regelungen. «Das ist niemandem leichtgefallen, die Einschränkungen betreffen uns alle», sagte er. Der Regierungsrat bedankte sich auch bei allen Beteiligten des Gesundheitswesens, die derzeit Grosses leisten. Gestern Donnerstag hat sich der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor mit den Führungen der Berner Spitäler und der Gesundheitsverbände zu einem Informationsaustausch getroffen. «Ich war beeindruckt, mit welcher Akribie man sich bei uns auf das Coronavirus vorbereitet.»

Pierre Alain Schnegg betonte, dass sich die Situation rasch verändern kann. Die Behörden müssten flexibel bleiben, um Änderung rasch umsetzen zu können. Im Vordergrund stehe der Schutz von besonders gefährdeten Personen. Der Kanton Bern werde die heute vom Bundesrat beschlossene Weiterentwicklung der Strategie zum Schutz der besonders gefährdeten Personen mit zusätzlichen Massnahmen unterstützen. Die Arbeiten gingen in der Zwischenzeit weit über das Gesundheitswesen hinaus. Darum habe der Regierungsrat vor einer Woche das Kantonale Führungsorgan aktiviert, das die Tätigkeiten der Blaulichtorganisationen und der kantonalen Fachdienste koordiniert.

Am Mittwochabend dieser Woche hat der Bundesrat die Empfehlungen für Veranstaltungen unter 1000 Personen konkretisiert. Bei Veranstaltungen bis zu 150 Personen sind die Verantwortlichen bei der Organisation des Anlasses frei. Bei Veranstaltungen zwischen 150 und 1000 Personen vereinfachen die Empfehlungen des Bundes die Abläufe, weil sich der Check auf drei Punkte reduziert, welche die Veranstalter mit dem Kanton überprüfen müssen:

  • Aufgrund ihres Alters (ab 65 Jahren) oder bestimmter Krankheiten besonders gefährdeten Personen wird empfohlen, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen.
  • Kann der jeweilige Veranstalter die Besucher ausreichend über die vom BAG empfohlenen Schutzmassnahmen informieren?
  • Kann der Veranstalter Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, auffordern, die Veranstaltung nicht zu besuchen oder zu verlassen?

Neu müssen die Veranstalter nicht mehr nachweisen, wer am Event teilgenommen hat. Für das Überprüfen der drei Kriterien steht im Kanton die Hotline +0800 634 634 zur Verfügung.

Die Hotline konnte gestern früh beim Öffnen der Telefonleitungen über die neuesten Massnahmen informieren. Der Andrang war allerdings so gross, dass die Anruferinnen und Anrufer zum Teil länger auf ein Durchkommen warten mussten. In der Zwischenzeit hat sich das Ganze aber gut eingespielt. Mit den geschärften Vorgaben erhalten die Veranstalter Planungssicherheit.

Die Website www.be.ch/corona wird laufend mit Informationen angereichert.


Kriterien für Veranstaltungen konkretisiert; 5. März 2020 – Medienmitteilung; des Kantonalen Führungsorgans

Das Kantonale Führungsorgan hat die Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen nach den angepassten Empfehlungen des Bundes von gestern konkretisiert. Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Eigenverantwortung des Veranstalters bleibt aber.

Die Bundesbehörden haben am gestrigen Mittwochabend, 4. März, die Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen mit Blick auf das Coronavirus konkretisiert. Das Kantonale Führungsorgan (KFO) hat deshalb in Absprache mit dem Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor auch seine Empfehlungen an Veranstalter überarbeitet. Die grundsätzliche Eigenverantwortung obliegt weiterhin den Veranstaltern. Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben gemäss dem Bundesrat nach wie vor verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline +0800 634 634 eine Risikoanalyse durchgeführt. Bei der Hotline kann es in Folge zahlreicher Anrufe zu Wartezeiten kommen. Bei Nichterreichen der Hotline wird darum gebeten, es später nochmals zu versuchen.

So müssen die Veranstalter besonders gefährdeten Personen auf das potenzielle Risiko aufmerksam machen. Dies gilt insbesondere für Menschen ab 65 Jahren sowie Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-/Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs. Des Weiteren sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden. Dies kann beispielsweise durch das sichtbare Aufhängen der offiziellen Flyer des Bundesamtes für Gesundheit erfolgen. Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen. Selbstverständlich gelten diese Empfehlungen auch für kleinere Anlässe. Eine Kontaktaufnahme ist nicht zwingend nötig, dennoch gilt es auch hier, die Eigenverantwortung wahrzunehmen. Die Erhebung der Personendaten der Besuchenden sowie die Sicherstellung der Nichtteilnahme von Personen, welche sich in betroffenen Gebieten aufgehalten haben, fallen weg.

Die Behörden danken der Bevölkerung für das Verständnis und den Veranstaltern für das eigenverantwortliche Umsetzen der Massnahmen.


Mitteilung 28.02.2020

Der Bundesrat hat heute zur Bekämpfung des Coronavirus Massnahmen beschlossen. Er verbietet ab sofort und bis mindestens am 15. März Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Das gilt auch im Kanton Bern.

Heute hat der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) beschlossen. Das bedeutet, dass ab sofort keine Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen durchgeführt werden dürfen. Auch die Fasnachtsveranstaltungen in Bern, Biel, Langenthal, Moutier und an weiteren Orten müssen abgesagt werden. Sport- und Kulturveranstaltungen, bei denen über 1000 Personen erwartet werden, müssen abgesagt werden bzw. ohne Publikum stattfinden. Diese Massnahme ist wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verhindern und Ansteckungsketten zu verhindern. Das Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis zum 15. März.

Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Riskoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Für diesbezügliche Fragen wird eine Hotline eingerichtet. Die Nummer wird am Nachmittag bekannt gegeben.

KFO nimmt seine Arbeit auf

Ab sofort übernimmt das Kantonale Führungsorgan (KFO) die Führung und Koordination im Zusammenhang mit dem Coronavirus. In enger Absprache mit dem Regierungsrat und den betroffenen kantonalen Stellen wie dem Kantonsarztamt und dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär ordnet das KFO die notwendigen Massnahmen an, damit der Kanton Bern die Situation bestmöglich bewältigen kann. Gleichzeitig übernimmt es auch vollumfänglich die Führung der Kommunikation. Das KFO schätzt die Lage laufend ein, damit es zeitnah auf eine Veränderung der Lage reagieren kann.

Auf der Webseite www.be.ch/corona werden die Informationen zur Lage im Kanton Bern laufend aktualisiert.

Hotline-Nummer

Die Hotline für Fragen rund um die Erlaubnis von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen im Kanton Bern lautet: +0800 634 634.

Für medizinische Auskünfte steht die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Verfügung: Telefonnummer: +41 58 463 00 00. 


Mitteilung 26.02.2020

Trotz des ersten Coronavirus Falls in der Schweiz ändern sich die empfohlenen Massnahmen nicht. Die Bevölkerung kann mit der Umsetzung der Hygienemassnahmen einen wesentlichen Beitrag zum eigenen Schutz leisten:

  • Sich die Hände regelmässig und gründlich mit Wasser und Seife waschen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit einem Taschentuch bedecken oder in die Armbeuge husten bzw. niesen
  • Papiertaschentücher verwenden und nach Gebrauch entsorgen

Die aktuellen Meldungen und Informationen können auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) abgerufen werden:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

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