Öffentliche Bekanntmachung
Teilrevision Ortsplanung - Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die von der Gemeindeversammlung Eriswil am 2. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus:
- Baureglement
- Zonenplan Gewässerraum
- Schutzplan
- Zonenplanänderung
in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 16. Juni 2021 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen im Baureglement vorgenommen:
- In Art. 1 Abs. 5 Anhang 4 wird mit Anhang 5 ersetzt;
- Art. 36 Abs. 7 wird wie folgt ergänzt: In den Landschaftsschutzgebieten ist die landwirtschaftliche sowie, wo Wald betroffen ist, die forstwirtschaftliche Nutzung, gewährleistet.
Die von der Gemeindeversammlung Eriswil am 2. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Gemeinderat Eriswil