Jahresrechnung 2020
Die Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Eriswil schliesst, nach der Einlage von Fr. 260'000.00 in die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung periodengerechte Abgrenzung Lastenausgleich Sozialhilfe, im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 187'818.92 ab. Dies entspricht einer Besserstellung gegenüber dem Budget von Fr. 371'406.92.
Im Allgemeinen Haushalt resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 78'975.52. Gegenüber dem Budget bedeutet dies eine Besserstellung um Fr. 129'024.48. Dies ist hauptsächlich auf die Minderaufwände bei Personalkosten, Dienstleistungen und Honorare sowie höhere Steuereinnahmen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zurückzuführen. Ein detaillierter Bericht erfolgt in der Neue Eriswiler Zeitung NEZ im Mai. Die Jahresrechnung ist ab sofort auf der Gemeindeverwaltung einsehbar respektive kann auf der Website www.eriswil.ch heruntergeladen werden.
Vereinsbeiträge
Der Gemeinderat hat im vergangenen November den Eriswiler Vereinen die Möglichkeit gegeben, ein Gesuch für einen Vereinsbeitrag einzureichen. Nach Ablauf der Eingabefrist wurden Richtlinien und Bemessungskriterien erlassen, welche die Auszahlung der jährlichen Vereinsbeiträge an gesuchstellende Vereine regeln. Der Gemeinderat hat im aktuellen Jahr eine Gesamtsumme von Fr. 5'500.00 für die Eriswiler Vereine genehmigt.
Coronavirus: Entscheid zu Massentests an der Schule Eriswil
Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern hat die Gemeinden informiert, dass sie Massentests im Zusammenhang mit dem Coronavirus an den Berner Schulen unterstützen und finanzieren würde. Jede Gemeinde entscheidet für ihre Schule, ob sie die Tests durchführen will oder nicht. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung entschieden, vorläufig auf die Durchführung von Massentests an der Schule Eriswil zu verzichten. Er hat bei seiner Entscheidung die Meinung der Eltern und der Lehrerschaft berücksichtigt.
Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021; Traktandenliste
Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Juni 2021, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, Eriswil. Traktanden:
- Genehmigung Jahresrechnung 2020
- Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen; Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 730'000.00
- Änderung Art. 46 Reglement über die Abgabe elektrischer Energie; Genehmigung
- Verpflichtungskreditabrechnung Strassen- und Leitungssanierung Friedhof bis Ahornstrasse 37; Kenntnisnahme
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Einwohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzureichen.
Die Stimmberechtigten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Die Versammlungsteilnehmer werden gebeten, zwecks Registrierung frühzeitig zu erscheinen oder sich bereits vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zu registrieren.Bitte beachten Sie das gültige Schutzkonzept.
Verpflichtungskreditabrechnungen Strassen- und Leitungssanierung Friedhof bis Ahornstrasse 37
Gemäss Art. 109 Abs. 1 und 2 der Gemeindeverordnung ist über jeden Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat.
Datum | Organ | Beschluss / Bezeichnung | Netto | MwSt. | Brutto |
Strasse |
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04.12.2013 | GV | Investitionskredit |
| Fr. 333'450.00 | |
2014-2020 |
| Ausgaben Strasse |
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| Fr. 354'866.35 |
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| Kreditüberschreitung |
| Fr. 21'416.35 | |
Wasser |
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04.12.2013 | GV | Investitionskredit | Fr. 176'580.00 |
| Fr. 176'580.00 |
2014-2018 |
| Ausgaben Wasser | Fr. 140'734.25 | Fr. 12'118.95 | Fr. 152'853.20 |
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| Kreditunterschreitung | Fr. 35'845.75 |
| Fr. 23'726.80 |
Abwasser |
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24.10.2013 | GR | Investitionskredit | Fr. 23'035.30 |
| Fr. 23'035.30 |
2014-2018 |
| Ausgaben Abwasser | Fr. 27'835.72 | Fr. 2'393.15 | Fr. 30'228.87 |
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| Kreditüberschreitung | Fr. 4'800.42 |
| Fr. 7'193.57 |
Elektrizität |
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24.10.2013 | GR | Investitionskredit | Fr. 46'934.70 |
| Fr. 46'934.70 |
2014-2018 |
| Ausgaben Elektrizität | Fr. 44'867.59 | Fr. 3'895.60 | Fr. 48'763.19 |
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| Kreditunterschreitung / Kreditüberschreitung | Fr. 2'067.11 |
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Fr. 1'828.49 |
Der Gemeinderat hat von den Verpflichtungskreditabrechnungen Kenntnis genommen und die dafür benötigten Nachkredite genehmigt. Er wird die Kreditabrechnungen der Gemeindeversammlung am 2. Juni 2021 zur Kenntnisnahme unterbreiten.
Nähere Informationen werden in der Neue Eriswiler Zeitung NEZ Mitte Mai veröffentlicht oder sind ab sofort auf der Gemeindeverwaltung einsehbar respektive können auf der Website www.eriswil.ch heruntergeladen werden.
Änderung Art. 46 Reglement über die Abgabe elektrischer Energie vom 3. Juni 1992
Seit mehreren Jahren schon betreibt die Elektrizitätsversorgung Eriswil das "Eriswiler Förderprogramm für erneuerbare Energie". Dieses bezweckt die Förderung der Produktion von erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet von Eriswil. Im vergangenen Jahr hat die Versorgungskommission den Auftrag erhalten, die Teilnahmebedingungen zu präzisieren und entsprechende Änderungen dem Gemeinderat zur Genehmigung zu unterbreiten. Bei der Überarbeitung wurde festgestellt, dass keine reglementarische Grundlage für das Eriswiler Förderprogramm für erneuerbare Energie vorhanden ist. Die Vergütung für rückgespiesene Energie ist zwar geregelt, diese entspricht einerseits aber nicht mehr der übergeordneten Gesetzgebung und andererseits legitimiert diese nicht zum Betrieb des Förderprogramms. Deshalb soll der bestehende Art. 46 im Reglement über die Abgabe elektrischer Energie angepasst und erweitert werden. Er regelt neu die Rahmenbedingungen des Förderprogramms für erneuerbare Energie. Weiter ist auch ein Rahmen für die Vergütung der rückgespiesenen Energie festgelegt, damit diese marktgerecht angepasst werden kann.
Nähere Informationen werden in der Neue Eriswiler Zeitung NEZ Mitte Mai veröffentlicht oder sind ab sofort auf der Gemeindeverwaltung einsehbar respektive können auf der Website www.eriswil.ch heruntergeladen werden.
Auskunft: Gemeindepräsidentin Sonja Straumann, 079 820 65 71