Genehmigung generelle Wasserversorgungsplanung GWP
Die generelle Wasserversorgungsplanung dient als strategische Planung der Wasserversorgung, als Führungsinstrument für Behörden und als Hilfsmittel für den Brunnenmeister. Gemeinsam mit der Firma Ryser Ingenieure AG Bern wurde die Planung in den vergangenen Jahren erstellt. Weil dafür eine umfassende Messung der Quellfassungen durchgeführt werden musste, hat sich der Genehmigungsprozess etwas verzögert. Mit Schreiben vom 29. April 2019 hat das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern die GWP der Einwohnergemeinde Eriswil nun genehmigt.
Änderung der Aktivierungsgrenze für Investitionen
Der Gemeinderat hat gestützt auf die ersten drei Jahre Erfahrung mit dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) die Aktivierungsgrenzen für Investitionen angepasst. Als Investitionen werden alle Ausgaben für den Erwerb, die Erstellung sowie die Verbesserung dauerhafter Vermögenswerte für öffentliche Zwecke verstanden. Neu wurden folgende Beträge festgelegt:
Allgemeiner Haushalt | Fr. 25’000.00 |
Oberflächenbelagssanierungen | Fr. 50‘000.00 |
Wasserversorgung | Fr. 25’000.00 |
Abwasserentsorgung | Fr. 25’000.00 |
Abfallentsorgung | Fr. 25’000.00 |
Elektrizitätsversorgung | Fr. 50‘000.00 |
Alle Investitionen unter diesen Betragsgrenzen werden im Jahr der Ausführung der jeweiligen Erfolgsrechnung belastet und nicht zur Abschreibung aktiviert.
Schülertransportkostenbeiträge 2018 / 2019
Die Gemeinde Eriswil entrichtet den Familien, deren Kinder einen unzumutbaren Schulweg haben, Schülertransportkostenbeiträge. Für die Berechnung der Zumutbarkeit werden die Streckenlängen und die Höhenmeter berücksichtigt, um die Leistungskilometer zu ermitteln. Die Anträge für das Schuljahr 2018 / 2019 konnten bis am 30. April 2019 eingereicht werden. Es werden 14 Gesuche und insgesamt 23 Kinder unterstützt.
Resolution zum Erhalt der Gemeindevielfalt – Landsgemeinde Wimmis
Die Gemeinden Därstetten und Wimmis haben die bernischen Gemeinden zu einer Landsgemeinde zum Erhalt der Gemeindevielfalt eingeladen. Fast 200 Gemeindevertreter sind am 30. April 2019 diesem Aufruf gefolgt. Eriswil wurde durch Gemeindepräsidentin Sonja Straumann vertreten. Aus den Diskussionen ist hervorgegangen, dass jede bernische Gemeinde eine uneingeschränkte Daseinsberechtigung haben muss, sofern sie ihre Aufgaben erfüllt. Dies soll dem Kantonsparlament und der Kantonsregierung mit einer Resolution, welche durch möglichst viele Gemeindeexekutiven genehmigt wird, mitgeteilt werden. Der Gemeinderat hat der Resolution zur Gemeindevielfalt zugestimmt.
Nachkredit Fenster Dachgeschoss Schulhaus
Im Dachgeschoss des Schulhauses befinden sich zwei undichte Fenster. Die Fenster wurden bereits im Sommer 2018 repariert, sind aber bei starkem Regen immer noch undicht. Da Folgeschäden verhindert werden sollen, wurde für den Ersatz der zwei Fenster ein Nachkredit von Fr. 5‘000.00 gesprochen.
Genehmigung Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde Huttwil in Sachen Projektphase für eine Schulsozialarbeit
Der Gemeinderat Eriswil hat der Einführung der Schulsozialarbeit für eine Projektphase von drei Jahren zugestimmt. Die Leistungen für die Schule Eriswil werden von der Einwohnergemeinde Huttwil eingekauft. Für die Zusammenarbeit wurde ein Vertrag erarbeitet, welcher an der letzten Sitzung vom Gemeinderat genehmigt wurde. Die Schulsozialarbeit soll ab August 2019 angeboten werden und in einem Pensum von 5 Stellenprozenten in Eriswil tätig sein. Nach der Projektphase werden die Schulleitung und der Gemeinderat eine Auswertung vornehmen und entscheiden, ob und in welchem Umfang eine dauerhafte Lösung für die Schulsozialarbeit angeboten werden soll.
Auskunft: Gemeindepräsidentin Sonja Straumann, 079 820 65 71