Es wurden folgende Beschlüsse gefällt:
Rahmenkredit von Fr. 841'000.-- Ahornstrasse
Die Gemeindeversammlung hat einen Rahmenkredit im Betrag von Fr. 841'000.-- gesprochen für die Sanierung der Ahornstrasse im Bereich Ahornstrasse 37 bis Kloster. Das Projekt setzt sich zusammen aus der Sanierung von Strasse und Gehweg (Fr. 524'000.--), dem Ersatz von Wasserversorgungsanlagen (Fr. 150'000.--), der Erneuerung von Abwasserleitungen und Schächten (Fr. 125'000.--), Instandstellungen im Bereich Elektro (Fr. 36'000.--) und Beleuchtung (Fr. 6'000.--). Ein wichtiger Teil des Projektes ist die Sicherung des Gehwegs entlang der Strasse. Auf Teilstücken wird ein neues Trottoir gebaut. Die Ausführung ist im Sommer 2022 vorgesehen.
Verpflichtungskredit von Fr. 320'000 Ersatz Freileitung und Ergänzung Kabelleitung
Die Trafostation an der Ahornstrasse 31 muss ersetzt werden. Im gleichen Zug soll die Freileitung entlang des Schwendibaches durch eine neue Kabelleitung zwischen den Trafostationen Ahornstrasse 9 und Ahornstrasse 61 ersetzt werden. Einige Rohranlagen sind bereits verlegt worden, andere müssen noch ergänzt werden. Die Gemeindeversammlung hat nun dem Projekt zustimmt und den Kredit gesprochen. Die Arbeiten sollen im Anschluss an das Projekt Ahornstrasse 37 bis Kloster ausgeführt werden.
Genehmigung Budget, Steueranlage und Liegenschaftssteuer 2022
Die Einwohnergemeindeversammlung beschliesst:
- die Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.79 Einheiten,
- die Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.20 ‰ des amtlichen Wertes,
- das Budget 2022 mit nachfolgenden Zahlen:
Aufwand | Ertrag | |
Gesamthaushalt | 6'381'390.00 | 5'983'730.00 |
Aufwandüberschuss | - 397'660.00 | |
davon | ||
Allgemeiner Haushalt | 4'576'430.00 | 4'219'190.00 |
Aufwandüberschuss | - 357'240.00 | |
SF Wasserversorgung | 230'150.00 | 146'260.00 |
Aufwandüberschuss | - 83'890.00 | |
SF Abwasserentsorgung | 312'450.00 | Fr. 293'450.00 |
Aufwandüberschuss | Fr. - 19'000.00 | |
SF Abfall | Fr. 119'760.00 | 116'350.00 |
Aufwandüberschuss | - 3'410.00 | |
SF Grabunterhalt | 9‘000.00 | 9'330.00 |
Ertragsüberschuss | 330.00 | |
SF Gemeindewald | 37'690.00 | 40'060.00 |
Ertragsüberschuss | 2'370.00 | |
SF Elektrizitätsversorgung | 1'095'510.00 | 1'158'640.00 |
Ertragsüberschuss | 63'130.00 | |
SF Allmendgärten | 400.00 | 450.00 |
Ertragsüberschuss | 50.00 |
Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. In der Zeit vom 10. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.