Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 wurde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Versammlung, in der Zeit vom 10. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll an der Sitzung vom 27. Januar 2021 gemäss Art. 61 Abs. 3 Organisationsreglement Eriswil genehmigt.
Gemeinderat Eriswil
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. In der Zeit vom 10. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann hier heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.
Gemeinderat Eriswil
Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle, Eriswil. Traktanden:
- Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 - 2024; Wahl Gemeindepräsident/in
- Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Amtsdauer 2021 – 2024
- Beratung und Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung
- Genehmigung Budget 2021, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2021 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2021 und die Finanzplanung 2020 – 2025
- Verschiedenes
- Verabschiedungen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Einwohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzureichen.
Gestützt auf den Entscheid des Regierungsrats vom 7. Oktober 2020 gilt in öffentlichen Innenräumen die Tragepflicht von Hygienemasken. Diese werden beim Eingang kostenlos bereitgestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, sich möglichst vorgängig bei der Gemeindeverwaltung oder per E-Mail (gemeindeverwaltung@eriswil.ch) zu registrieren. Bitte teilen Sie uns dazu folgende Angaben mit: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mailadresse.
Covid-19 Schutzkonzept; Gemeindeversammlung 02.12.2020
Ein Teilnahme ist auch ohne vorgängige Registrierung möglich. Die Stimmberechtigten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Aktenauflage
Bericht NEZ für Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
- Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 - 2024; Wahl Gemeindepräsident/in (keine Akten)
- Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Amtsdauer 2021 – 2024 (keine Akten)
- Beratung und Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung (Zonenplan, Zonenplan Gewässerraum, Schutzplan, Baureglement, Erläuterungsbericht)
- Genehmigung Budget 2021, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2021 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2021 und die Finanzplanung 2020 – 2025
- Verschiedenes (keine Akten)
Für weitere oder ausführlichere Informationen steht die Gemeindeverwaltung Eriswil (062 959 50 00 oder gemeindeverwaltung@eriswil.ch) gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Eriswil