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Feuerwehrverordnung und Personalanstellungsverordnung - Inkrafttreten

Feuerwehrverordnung und Personalanstellungsverordnung: Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Eriswil an seiner Sitzung vom 22. August 2018 die neue Feuerwehrverordnung erlassen und die Personalanstellungsverordnung der Gemeinde Eriswil geändert hat. Die neue Feuerwehrverordnung und die Änderungen in der Personalanstellungsverordnung treten per 1. Januar 2019 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Feuerwehrverordnung

– Personalanstellungsverordnung ab 1. Januar 2019

 

Eriswil, 27. August 2018

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