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eUmzug ab 3. Februar 2020 verfügbar

Ab Montag, 3. Februar 2020 können Sie ganz einfach einen Umzug online melden (Wegzug / Zuzug / Umzug), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie sind EinwohnerIn der Gemeinde Eriswil (Hauptwohnsitz)
  • Sie sind EinwohnerIn CH oder haben folgende Ausländerkategorien
    (C, B, Ci, F, L)
  • Sie besitzen keine Schriftensperre
  • Sie besitzen keine umfassende Beistandschaft (ZGB Art. 398)
  • Sie sind nicht Minderjährig

www.eUmzug.ch

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