Ab Montag, 3. Februar 2020 können Sie ganz einfach einen Umzug online melden (Wegzug / Zuzug / Umzug), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sie sind EinwohnerIn der Gemeinde Eriswil (Hauptwohnsitz)
- Sie sind EinwohnerIn CH oder haben folgende Ausländerkategorien
(C, B, Ci, F, L) - Sie besitzen keine Schriftensperre
- Sie besitzen keine umfassende Beistandschaft (ZGB Art. 398)
- Sie sind nicht Minderjährig