Der Bundesrat hat am 16. März 2020 für die gesamte Schweiz die "ausserordentliche Lage" erklärt. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wurde geschlossen, ausgenommen waren unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. An dieser Stelle werden laufend die Änderungen kommuniziert, welche sich für die Einwohnergemeinde Eriswil im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie ergeben. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die entsprechenden Verhaltensregeln strikt einzuhalten.
COVID-19-Schutzkonzept Einwohnergemeinde Eriswil
Anhang COVID-19-Schutzkonzept; Öffentliche Anlagen
Coronavirus; Massnahmen Einwohnergemeinde Eriswil
Schalter Gemeindeverwaltung
Der Schalter der Gemeindeverwaltung Eriswil ist seit Mittwoch, 13. Mai 2020, wieder geöffnet. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Schutzmassnahmen sowie die angebrachten Abstandsmarkierungen.
Steuererklärungen und weitere Unterlagen
Bitte lassen Sie uns Unterlagen (insbesondere Steuererklärungen) weiterhin möglichst per Post zukommen oder benützen Sie den Briefkasten beim Eingang des Gemeindehauses.
Ferner setzt die Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Corona-Krise diverse Massnahmen um:
- Einreichen der Steuererklärung für Privatpersonen und selbstständig Erwerbstätige:
Die Frist wird bis zum 15. September 2020 verlängert. - Mahn- und Betreibungsstopp:
Für sämtliche Forderungen des Kantons gilt ein Mahn- und Betreibungstopp bis 30. Juni 2020. - Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020:
Die Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Es genügt, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet ist. - Verzugszins für das Steuerjahr 2020:
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 ist kein Verzugszins geschuldet. Ein vergleichbarer Verzicht auf Verzugszinsen gilt auch bei den Bundessteuern.
Details zu diesen sowie weiteren Massnahmen und «Häufige Fragen»: www.taxme.ch
Akteneinsicht / öffentliche Auflage
Die öffentliche Auflage von Unterlagen (Baugesuche, usw.) erfolgt weiterhin in einem separaten Raum im Gemeindehaus.
Abfallentsorgung; Kehrichtabfuhr und Kehrichtsammlung Werkhof
Die Sammlung des Hauskehrichts der Gemeinde Eriswil findet trotz der ausserordentlichen Lage weiterhin alle zwei Wochen statt. Es wird auf den Abfallkalender der Gemeinde verwiesen. Der Bund empfiehlt der Bevölkerung betreffend Hauskehricht folgendes:
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimer mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet.
- Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Die Sammelstelle beim Werkhof (Grüngut, Karton, Altglas etc.) ist weiterhin für die Bevölkerung von Eriswil zugänglich. Die vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln sind auf dem gesamten Werkhofareal einzuhalten.
Wir bitten Sie zudem, die Sammelstellen nur aufzusuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zu Hause gelagert werden. Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten!
Gemeindeliegenschaften / Öffnung von Schul- und Sportanlagen
Der Bundesrat hat Lockerungen beschlossen, welche die Wiederaufnahme von Vereinstätigkeiten und Veranstaltungen unter Einhaltung von Schutzkonzepten erlauben. Die Einwohnergemeinde selber hat für die Gemeindeliegenschaften Schutzkonzepte erlassen. Die Schutzkonzepte können Sie weiter oben im Text herunterladen. Auskünfte erteilen Ihnen Hauswart Martin Schüpbach oder die Gemeindeverwaltung Eriswil.
Nachbarschaftshilfe
Die aktuelle Situation stellt die gesamte Bevölkerung vor eine neue grosse Herausforderung. In dieser Zeit ist die nachbarschaftliche und gemeinschaftliche Hilfe eine unverzichtbare gegenseitige Unterstützung im Alltag. Die Einwohnergemeinde Eriswil verweist dabei auf verschiedene Online-Plattformen, welche diese Hilfe bereits über digitale Kanäle koordinieren:
- https://www.hilf-jetzt.ch/
- https://www.fiveup.org/
- https://www.denkfabrik-oberaargau.ch/mishuttu/
- https://sites.google.com/view/wirhelfen-langenthal/startseite
- https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeLUWwp64b-g4L_LAycMhCpcPJjLW0AKjhC6YkbP-oYHQsf1Q/viewform
Weiter können sich Einwohnerinnen und Einwohner, die aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, auch bei der Gemeindeverwaltung melden. Gerne nehmen wir ausserdem die Angebote von freiwilligen Helferinnen und Helfern entgegen und versuchen somit, die Bedürfnisse und Angebote der Bevölkerung möglichst zu koordinieren.
Schliessung von Schul- und Kindergarten
Die Schule Eriswil hat am 11. Mai 2020 wieder mit dem Präsenzunterricht gestartet. Die Schulleitung Eriswil hat dafür einen Leitfaden erstellt.
Feuerwehr Eriswil – Übungsdienst und Kurse
Der Feuerwehrrapport Eriswil hat entschieden, alle Übungstätigkeiten und Aktivitäten der Feuerwehr ausserhalb der Einsätze (Sitzungen, Rapporte, Feuerwehrsport etc.) nach den Sommerferien (ab 10. August 2020) wieder aufzunehmen. Oberste Priorität hat die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft. Wer gesund ist, muss im Ernstfall ausrücken.
Diese Massnahmen gelten vorerst bis auf Weiteres oder gemäss separaten Angaben und dienen zum Schutz der Bevölkerung und des Gemeindepersonals. Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis für die getroffenen Massnahmen.
Auskunft: Gemeindepräsidentin Sonja Straumann, 079 820 65 71