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Aufhebung Urnen- und Familiengräber Friedhof

Gemäss Art. 23 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Eris-wil, kann nach Ablauf der reglementarischen Ruhedauer von mindestens 25 Jahren nach der Beisetzung des zweiten Verstorbenen, die Aufhebung von Familiengräbern durchgeführt werden. Bei Urnengräbern beträgt die Mindestruhedauer 25 Jahre seit der ersten Bestattung. Für die nachgenannten Familien- und Urnengräber ist die Min-destruhedauer abgelaufen, weshalb die Einwohnergemeinde die Aufhebung von folgenden Gräbern anordnet:

•    Ganzer Sektor auf Grabfeld A 
•    4 Gräber auf Grabfeld B

Die betroffenen Gräber (siehe Plan) sind auf dem Friedhof mit Plakaten gekennzeichnet. Die Räumung wird im März 2024 vorgenommen. Falls die Angehörigen Grabsteine oder andere Materialien behalten möchten, sind diese bis spätestens am Montag, 18. März 2024 zu entfernen. Danach werden die übriggebliebenen Gegenstände entsorgt.

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