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Datenschutzaufsichtsstelle

Gesetzliche Grundlagen

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.
Datenschutzgesetz des Kantons Bern
Datenschutzverordnung des Kantons Bern

Zweck Datenschutz

Mit dem Datenschutz sollen die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt werden. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.

Verhältnismässigkeit

Ein zentraler Grundsatz bei der Datenbearbeitung ist die Verhältnismässigkeit. Das bedeutet: Es werden nur diejenigen Daten gespeichert und bearbeitet, die für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben auch tatsächlich notwendig sind.

Bekanntgabe Personendaten an Behörden

Personendaten werden einer anderen Amtsstelle weitergegeben, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Aufsicht

Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. An der Gemeindeversammlung im Juni wird über das Resultat der Kontrolle informiert.

Aktuelle Datenschutzaufsichtsstelle

ROD Treuhand AG
Solothurnstrasse 22
Postfach 461
3322 Urtenen-Schönbühl
www.rod.ch

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