Wahlen & Abstimmungen
Abstimmungen an der Urne
Gemeindeverwaltung; Abstimmungs- und Wahllokal
Sonntag, 10.00 bis 12.00 Uhr
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Antwortcouvert und kleben Sie dieses zu. Empfehlenswert ist, die Weisungen auf dem Stimmcouvert zu beachten!
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und stecken ihn so in die Sichttasche des Antwortcouverts, dass im Fenster die Anschrift des Stimmbüros erscheint.
- Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während den Bürostunden am Schalter abgeben. Der Brief muss bis spätestens am Samstag (18.00 Uhr) beim Stimmregisterbüro eintreffen (Briefkasten).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn…
- ein anderes als ein offizielles Couvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft
Ein verlorener Stimmausweis – was tun?
Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis am Freitag, 16.00 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende am Schalter verlangt werden.